Aufenthalt im Florahof
Mit unserem Aufnahmeverfahren wollen wir in mehreren Schritten abklären, ob unser Angebot für die Jugendliche geeignet ist und ob die Jugendliche darauf anspricht. Folgend werden die einzelnen Schritte kurz erläutert:
Kontaktgespräch
Bei einem ersten Kontaktgespräch werden das Angebot und die Möglichkeiten des Florahofs (in Zusammenarbeit mit dem Neuhof) vorgestellt sowie die Finanzierung geklärt.
Aufnahmegespräch
Besteht Interesse, werden bei einem Aufnahmegespräch die aktuelle Situation und spezifischen Themen der Jugendlichen erfasst. Es wird eine Schnupperzeit vereinbart, in welcher die Jugendliche im Florahof eintreten wird.
Schnupperzeit
Die Jugendliche erhält einen Eindruck vom Wohngruppenalltag und Einblicke in die Tagesstruktur sowie in den Bereich Bildung und Berufsorientierung. Das Schnuppern dient dem ersten Kennenlernen, und die Jugendliche wird mit den entsprechenden Rechten, Pflichten und Freiheiten vertraut gemacht.
Auswertung Schnupperzeit
Kriterien für eine Aufnahme in die Probezeit sind eine klare Aufenthaltsperspektive und ein gewisses Mass an Kooperationsbereitschaft. Erfolgt eine provisorische Aufnahme werden weitere Kriterien vereinbart, welche in der Probezeit erfüllt werden müssen. Es wird im Anschluss eine auf die individuellen Bedürfnisse der Jugendlichen abgestimmte Tagesstruktur erstellt.
Aufnahme Probezeit (3 Monate)
Die Jugendliche geht einer auf sie abgestimmten Tagesstruktur nach und wird gemäss ihrem persönlichen Entwicklungsstand gefördert, gefordert und unterstützt.
Auswertung Probezeit
Am Auswertungsgespräch wird entschieden, ob es zu einer definitiven Aufnahme kommt oder ob die Jugendliche ein anderes Angebot benötigt.
Definitive Aufnahme
Bei einem positiven Fazit wird die Jugendliche definitiv in den Florahof aufgenommen.
Zielgruppe
- Wir richten uns an Jugendliche im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, die aufgrund von schwierigen Erlebnissen, Konflikten im Elternhaus oder herausfordernden Lebensumständen mit abweichendem Verhalten reagieren und besondere pädagogische Unterstützung benötigen.
- Wir sprechen Jugendliche an, welche in einem Massnahmenvollzug stehen oder zivilrechtlich eingewiesen sind.
- Wir nehmen Jugendliche aus allen Kantonen auf, prioritär Jugendliche aus dem Kanton Aargau.
- Unser Angebot eignet sich nicht für Jugendliche, die berufsbildungsunfähig, psychotisch, sehr gewalttätig, akut drogenabhängig oder stark suizidgefährdet sind.
- Ein Schulabschluss kann auf dem Florahof nicht nachgeholt werden.
Aufnahmekriterien
- Einweisung durch Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
- Einweisung durch Schulpflegen (nur im Bereich Sonderschulung/Berufsvorbereitung und mit Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge)
- Einweisung durch den Gemeinderat
- Einweisung durch die Sozialversicherung (IV-Stelle)
- Einweisung durch Jugendanwaltschaften und Jugendgerichte
- Eine vorhandene externe Tagesstruktur ist kein Ausschlusskriterium