Aufnahme im Neuhof – Verfahren zur Aufnahme in das Förderprogramm
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Aufenthalt im Neuhof

Mit unserem Aufnahmeverfahren wollen wir in mehreren Schritten abklären, ob unser Angebot für den Jugendlichen geeignet ist und ob der Jugendliche darauf anspricht. Nach einem Abklärungsaufenthalt muss eine klare Aufenthaltsperspektive sichtbar sein. Die Aufnahme erfolgt danach vorerst in eine dreimonatige Probezeit. Nach der Probezeit wird der definitive Aufnahmeentscheid gefällt.

Klientel

  • Wir richten uns an Jugendliche im Alter zwischen 15 und 25 Jahren, die auf ihre Schwierigkeiten mit abweichendem Verhalten reagieren und besondere pädagogische Massnahmen benötigen.
  • Wir sprechen Jugendliche an, die in einem Massnahmenvollzug stehen, oder die zivilrechtlich eingewiesen sind.
  • Wir nehmen Jugendliche aus allen Deutschschweizer Kantonen auf, prioritär Jugendliche aus dem Kanton Aargau.
  • Unser Angebot eignet sich nicht für Jugendliche, die berufsbildungsunfähig, psychotisch, sehr gewalttätig oder massiv drogenabhängig sind.

Aufnahmekriterien

  • Einweisungen durch Jugendanwaltschaften und Jugendgerichte
  • Einweisungen durch Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
  • Einweisungen durch Schulpflegen (nur im Bereich Sonderschulung / Berufsvorbereitungsklasse und Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge)
  • Einweisungen durch den Gemeinderat (ab Berufsbildung und nur bei Einverständnis der Inhaber der elterlichen Sorge)
  • Einweisungen durch die Sozialversicherung (IV-Stellen)

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